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   BGH, 06.10.1978 - V ZR 211/77   

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https://dejure.org/1978,1596
BGH, 06.10.1978 - V ZR 211/77 (https://dejure.org/1978,1596)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1978 - V ZR 211/77 (https://dejure.org/1978,1596)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1978 - V ZR 211/77 (https://dejure.org/1978,1596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungsanspruch bei wegen Genehmigungspflichten schwebend unwirksamen Vertrags - Verpflichtung zur Kaufpreishinterlegung vor Erteilung der behördlichen Genehmigung - Zulässigkeit von Vereinbarungen über Leistungspflichten für die Dauer des Schwebezustandes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 372 (Ls.)
  • MDR 1979, 391
  • DNotZ 1979, 306
  • WM 1979, 74
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.10.1975 - VIII ZR 115/74

    Nachträgliche Genehmigung eines unter Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 06.10.1978 - V ZR 211/77
    Es ist zunächst zwar richtig, daß aufgrund eines schwebend unwirksamen Vertrages während des Schwebezustandes die Leistung nicht gefordert werden kann (vgl. hierzu RGZ 98, 244, 246 und BGH NJW 1976, 104, 105) und der Schuldner dementsprechend auch nicht in Verzug geraten kann.
  • RG, 13.03.1920 - V 453/19

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke

    Auszug aus BGH, 06.10.1978 - V ZR 211/77
    Es ist zunächst zwar richtig, daß aufgrund eines schwebend unwirksamen Vertrages während des Schwebezustandes die Leistung nicht gefordert werden kann (vgl. hierzu RGZ 98, 244, 246 und BGH NJW 1976, 104, 105) und der Schuldner dementsprechend auch nicht in Verzug geraten kann.
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    bb) Jedoch führt die Genehmigungsbedürftigkeit nach dieser Bestimmung für sich nur zu einer schwebenden Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts (Lange aaO. § 2 Anm. 16; Ehrenforth aaO. § 2 Anm. 1 a, b; Wöhrmann aaO. § 2 Rdn. 26; Haegele, Die Beschränkungen im Grundstücksverkehr aaO. Rdn. 3; Herminghausen aaO. S. 592, 599; Vorwerk/v. Spreckelsen aaO. § 2 Rdn. 15; Palandt/Bassenge, BGB 51. Aufl. Überblick Rdn. 23 vor § 873; vgl. auch RGZ 108, 91, 94; 123, 327, 329 f; 154, 304, 306; BGH, Urt. v. 13. Juli 1951 - III ZR 22/50, LM § 986 BGB Nr. 1 unter I 1; v. 6. Oktober 1978 - V ZR 21l/77, DNotZ 1979, 306 f).
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 45/94

    Rechte des Besitzers gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe von

    Denn eine Genehmigungsbedürftigkeit stünde der Wirksamkeit der hier getroffenen Vereinbarung nicht entgegen, weil sie den Schwebezustand beträfe und die endgültige Erfüllung der sich aus einem wirksam gewordenen Geschäft ergebenden Pflichten nicht vorweggenommen hätte (Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, WM 1979, 74).
  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 17/98

    Fälligkeit der Hinterlegung des Kaufpreises bei einem nach der

    Die Senatsentscheidung vom 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, WM 1979, 74 betreffe einen anderen Fall, weil dort eine verzugsunabhängige Zinszahlungspflicht begründet worden sei.

    Zu Recht geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß aufgrund eines schwebend unwirksamen Vertrages während des Schwebezustandes der Kaufpreis nicht gefordert und der Käufer mit seiner Zahlung nicht in Verzug geraten kann (BGH, Urt. v. 8. Oktober 1975, VIII ZR 115/74, NJW 1976, 104, 105; Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, WM 1979, 74; MünchKomm-BGB/Thode, 3. Aufl., § 284 Rdn. 18).

    Insbesondere können sie verabreden, daß der Kaufpreis schon vor Erteilung der erforderlichen Genehmigung zu hinterlegen und/oder zu verzinsen ist, weil hierdurch die endgültige Erfüllung der Pflicht zur Grundstücksübertragung und zur Zahlung des Kaufpreises nicht vorweggenommen wird (Senatsurteile v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, aaO und v. 29. März 1985, V ZR 290/83, ZIP 1986, 37, 38).

  • BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15

    Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Erwerber eines

    Soweit der Senat in dieser Entscheidung auch auf den "Zeitpunkt des Erwerbs durch den Gesellschafter" (Senat, aaO, Rn. 21) abgestellt hat, bezog sich dies auf das schuldrechtliche Rechtsgeschäft, das vor Erteilung der Genehmigung durch das Gericht schwebend unwirksam ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. Oktober 1978 - V ZR 211/77, DB 1979, 74).
  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages nach Nichterteilung der

    Zu Recht folgert das Berufungsgericht daraus die Verpflichtung, vorweggenommene Teilerfüllungen, wie sie die Klägerin erbracht hat, einstweilen, also während der Dauer des Schwebezustandes, bestehen zu lassen (Senatsurt. v. 13. Juli 1951, V ZR 22/50, LM BGB § 986 Nr. 1; vgl. auch Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, WM 1979, 74).
  • BGH, 20.11.1981 - V ZR 155/80

    Genehmigung nach § 2 GrdstVG

    Mit dem Senatsurteil vom 6.10.1978 (WM 1979, 74) steht das gewonnene Ergebnis weder in Widerspruch noch führt es dieses Urteil hinsichtlich der dort offen gelassenen Fragen fort, da es in jenem Fall anders als hier um Ansprüche aus einem schwebend unwirksamen Kaufvertrag ging.
  • OLG Naumburg, 10.02.2004 - 11 U 78/03

    Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem investiven Vertrag zur Absicherung der

    Die Vereinbarung von Leistungspflichten für die Dauer des Schwebezustandes ist zudem überhaupt nur dann zulässig, wenn sie nicht Sinn und Zweck der die vorläufige Unwirksamkeit anordnenden Norm zuwider läuft (BGH, Urteil vom 06. Oktober 1978, V ZR 211/77 = NJW 1979, 373; Urteil vom 29. März 1985, V ZR 290/83 = ZIP 1986, 37 - 39).
  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 115/84

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erstattung bezüglich gezahlter Notar- und

    Zwar ist § 139 BGB auch auf schwebend unwirksame Rechtsgeschäfte anwendbar (BGHZ 53, 174, 179; 53, 315, 318); von der Nichtigkeitsfolge unberührt bleiben jedoch Vereinbarungen, welche die Parteien gerade - auch - mit Rücksicht auf die schwebende Unwirksamkeit des Vertrages schließen (vgl. Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, LM GrundstückverkehrsG § 2 Nr. 5 = WM 1979, 74).
  • BGH, 29.03.1985 - V ZR 290/83

    Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung eines Erbbaurechts -

    Darüber hinaus können die Vertragsparteien, soweit sie sich damit nicht in Widerspruch zu Sinn und Zweck der die vorläufige Unwirksamkeit anordnenden Norm setzen, mit Rücksicht auf die noch ausstehende Zustimmung oder Genehmigung wirksame Vereinbarungen treffen, insbesondere auch Leistungspflichten für die Dauer des Schwebezustandes begründen (vgl. Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, LM GrundstückverkehrsG § 2 Nr. 5 = WM 1979, 74).
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